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Haftpflichtversicherungen ersetzen im Falle von Sachschäden die Kosten für die Reparatur oder Neubeschaffung des zerstörten oder beschädigten Gegenstandes. Die gesamte, zu diesem Zeitpunkt gültige Geldsumme wird dem Versicherten somit auf Antrag erstattet.
Das Prinzip der Haftpflichtversicherung ist dem aller anderer sehr ähnlich und beruht auf Solidarität. Unzählige Versicherte zahlen in eine Kasse ein, die dadurch stetig wächst. Entsteht nun einem der Versicherten ein Schaden, kann dieser aus der Kasse bezahlt werden, wobei alle weiterhin in diese einzahlen, damit anderen Geschädigten ebenso Leistungen zustehen.
Diese Leistungen stehen den Versicherten jedoch nur in dem Fall zu, dass sie stets ihre Sorgfaltspflicht gegenüber den versicherten Gegenständen walten lassen.
Besitzt man zum Beispiel eine wertvolle und gut versicherte Briefmarkensammlung und arbeitet an ihr auf der Terrasse, entfällt der Versicherungsschutz, sollte man diese unbeaufsichtigt für längere Zeit draußen stehen gelassen haben und es beginnt zu regnen. Die Briefmarkensammlung wäre damit ruiniert, jedoch besteht kein Schadensersatzanspruch seitens des Versicherten gegenüber seiner Versicherung, da er in diesem Fall seine Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen hat und damit fahrlässig handelte.
Man kann für sehr viele Gegenstände eine Haftpflichtversicherung abschließen. Dies können Kraftfahrzeuge, Haus- und Grundbesitz oder sogar die eigenen Haustiere sein. Je nach Versichertem Objekt und Risikolage fallen natürlich die Gebühren für die Versicherung aus.
Innerhalb einer Familie können jedoch kaum Ansprüche geltend gemacht werden, da hier so gut wie nie klar einzusehen ist, ob das einen Betrugsfall darstellen könnte oder sich die Beschädigung auf tatsächlich herkömmliche Weise abspielte.
 
Dr. Lang
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